Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Immobilien-Führer GmbH, Ole Hoop 20, 22587 Hamburg (nachfolgend »Makler«) und dem Auftraggeber (nachfolgend »Kunde«) über die Vermittlung von Immobilien geschlossen werden.
- Der Makler ist tätig in Deutschland sowie in Spanien (Immobilien-Führer Europa S.L., Calle Tramutana 4, 07691 Porto Petro – Islas Baleares) und Zypern (Immobilien-Führer Zypern, Esentepe/Girne – TRNC).
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) und Unternehmern (§14 BGB) gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Makler diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§2 Leistungen des Maklers
- Der Makler erbringt Dienstleistungen zur Vermittlung von Immobilien (Kauf, Verkauf, Miete) im Rahmen seiner Erlaubnis nach §34c GewO.
- Der Makler ist als Nachweismakler und/oder Vermittlungsmakler tätig. Art und Umfang der Tätigkeit richten sich nach dem jeweiligen Maklerauftrag.
- Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei (Käufer und Verkäufer) tätig zu sein und von beiden eine Provision zu verlangen (Doppeltätigkeit), sofern dies dem Kunden vorab mitgeteilt wird.
- Der Makler übernimmt keine Garantie für den Abschluss eines Hauptvertrages.
§3 Zustandekommen des Maklervertrages
- Ein Maklervertrag kommt zustande durch:
– schriftliche Beauftragung (per E-Mail oder Brief),
– Unterzeichnung eines Maklerauftrags,
– oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit nach Kenntnis dieser AGB (konkludentes Handeln). - Mit der Entgegennahme von Exposés, Objektdaten oder Besichtigungsterminen erkennt der Kunde diese AGB an.
- Der Makler behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Maklerprovision
- Die Höhe der Maklerprovision wird individuell je nach Objekt, Lage und Art des Auftrags vereinbart und im jeweiligen Maklervertrag oder Exposé ausgewiesen.
- Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).
- Die Provision ist fällig und zahlbar spätestens bei Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Hauptvertrages, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag durch eine Partei aufgehoben, angefochten oder rückabgewickelt wird, es sei denn, der Makler hat die Aufhebung zu vertreten.
- Bei grenzüberschreitenden Geschäften (Deutschland/Spanien/Zypern) richtet sich die Provision nach dem jeweils geltenden nationalen Recht am Ort der Immobilie.
- Besonderheit Deutschland (B2C – Wohnimmobilien): Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien an Verbraucher gilt §656c BGB. Eine einseitige Provisionsbelastung des Käufers ist ausgeschlossen; beide Parteien tragen höchstens gleich hohe Anteile.
§5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle für die Vermittlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln (z. B. Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Baumängel, Mietverhältnisse).
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Hauptvertrag ohne Mitwirkung des Maklers mit einer vom Makler nachgewiesenen Partei abgeschlossen wird.
- Der Kunde darf Exposés, Objektdaten und sonstige vom Makler übermittelte Informationen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben.
- Objektadressen und Eigentümerangaben dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck der Immobilienvermittlung genutzt werden.
§6 Reservierung / Reservierungsgebühr
- Eine Reservierung einer Immobilie für den Kunden ist nur möglich, wenn eine schriftliche Reservierungsvereinbarung getroffen und ggf. eine Reservierungsgebühr geleistet wird.
- Eine Reservierungsgebühr ist im Falle des Nichtzustandekommens des Hauptvertrages aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erstattungsfähig, sofern dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
- Kommt der Hauptvertrag zustande, wird eine etwaige Reservierungsgebühr auf die Maklerprovision angerechnet.
§7 Haftung
- Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Makler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Eigentümer oder Dritten übermittelten Angaben (z. B. Flächenangaben, Zustand des Objekts, öffentliche Lasten).
- Der Makler ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherung, Robin Furmanek Generalvertretung, Am Redder 17, 21218 Seevetal abgesichert.
- Für Objekte in Spanien und Zypern gelten ggf. abweichende Haftungsregelungen nach dem jeweiligen nationalen Recht.
§8 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
- Sämtliche vom Makler übermittelten Informationen (Exposés, Grundrisse, Preisinformationen, Eigentümerdetails) sind vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte ohne Einwilligung des Maklers in die Vermittlung einzubeziehen oder Informationen weiterzugeben.
- Bei Verstößen behält sich der Makler die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§9 Besichtigungen
- Besichtigungen sind ausschließlich in Abstimmung mit dem Makler zu vereinbaren. Direktkontakte mit Eigentümern ohne Wissen des Maklers sind nicht gestattet.
- Der Kunde haftet für Schäden, die er oder von ihm begleitete Personen bei Besichtigungen an der Immobilie verursachen.
- Besichtigungstermine sind verbindlich. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen behält sich der Makler vor, eine Aufwandspauschale in angemessener Höhe geltend zu machen.
§10 Laufzeit und Kündigung des Maklerauftrags
- Makleraufträge werden in der Regel befristet für einen vereinbarten Zeitraum abgeschlossen. Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, können beide Parteien den Auftrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein bereits entstandener Provisionsanspruch bleibt von einer Kündigung unberührt.
§11 Streitbeilegung / Online-Streitbeilegung
- Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern ist der Makler nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO weisen wir auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@immobilien-fuehrer.com.
§12 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Verbraucher dadurch nicht des Schutzes zwingender Vorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates beraubt wird.
- Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Sprachfassung: Diese AGB sind in deutscher Sprache maßgeblich. Bei Tätigkeiten in Spanien oder Zypern kann der Makler eine Übersetzung bereitstellen; im Zweifel ist die deutsche Fassung bindend.
Immobilien-Führer GmbH · Ole Hoop 20 · 22587 Hamburg · HRB 131453 · Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführer: Michael Führer · USt-IdNr.: DE 294251366
