Tolle sanierte Altstadtwohung in perfekter Lage
Eine Reise durch Ihre Immobilie
Diese wunderschöne und renovierte Wohnung befindet sich in einer privilegierten Lage in der Altstadt von Palma. Sie liegt nur wenige Schritte von den besten Restaurants, Geschäften und Hotels von Palma entfernt.
Die-Wohnung befindet sich im 1. Stock des Gebäudes. Das geschmackvolle Design und die Dekoration der Wohnung ist auffallend und passt perfekt zu den originalen wundervollen Elementen, die sich in der Wohnung befinden.
Die 125 qm bebaute Fläche verteilen sich auf einen Eingangsbereich, einen eleganten Wohn-/Ess-/Küchenbereich mit einem französichen Balkon, ein Doppelschlafzimmer mit Balkon, und ein zweites Schlafzimmer mit Bad en Suite, alles mit hohen Decken und sichtbaren Balken und einer ausgezeichneten Innenausstattung.
Zu den weiteren Merkmalen der Immobilie gehören unter anderem eine eine zentrale Klimaanlage mit Warm- und Kaltluft sowie eine Küche mit sehr gehobener Ausstattung.
Willkommen in Ihrer Nachbarschaft
Die Altstadt von Palma (auf Spanisch Casco Antiguo) ist eines der größten und am besten erhaltenen historischen Stadtviertel des Mittelmeerraums mit engen, verwinkelten Gassen, prachtvollen Herrenhäusern und einem lebendigen mediterranen Flair.
Sonstige Angaben
Mit der Präsentation dieses Objekts bieten wir Ihnen das vorstehend beschriebene Objekt freibleibend an und zugleich unsere Dienste als Makler. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Die Courtage ist mit notariellem Vertragsabschluss vom Verkäufer verdient und fällig. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.
Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Objektangaben stammen vom jeweiligen Eigentümer oder von Dritten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir daher keine Haftung.
Unsere veröffentlichten Angebote sowie übermittelten Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe und kommt infolge dessen ein Kauf- oder sonstiger Hauptvertrag zustande, bleibt unser Provisionsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Empfänger unberührt.
Sämtliche Verhandlungen sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns ausdrücklich vor, Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche geltend zu machen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung oder eine anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Immobilien-Führer mit der Firma Peter Menzel Real Estate.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Immobilien-Führer nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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