Moderne Neubauvillen mit Meer- und Bergblick in Polop – Exklusives Wohnen an der Costa Blanca

03520 Polop - Spanien
IF-VK-ESP-0431
61 m²
2.00
2.00
Kaufpreis: 514.400 €

Eine Reise durch Ihre Immobilie

Willkommen in Bay View Polop – einer exklusiven Wohnanlage mit modernen Neubauvillen in traumhafter Lage zwischen den Bergen der Sierra de Alicante und der Bucht von Altea. Die stilvollen Häuser überzeugen durch ihre helle Architektur, großzügige Außenbereiche und einen herrlichen Panoramablick auf das Mittelmeer und die umliegende Berglandschaft.
Zur Auswahl stehen Einfamilienhäuser mit 2 oder 3 Schlafzimmern, 2 Bädern bzw. 2 Bädern und Gäste-WC, wahlweise auf einer oder zwei Ebenen. Die offen gestalteten Wohn- und Essbereiche mit integrierter Küche schaffen ein modernes Wohngefühl und gehen fließend in die Terrassen und Gärten über. Jedes Haus verfügt über einen privaten Garten, eine Terrasse, ein Solarium sowie einen eigenen Stellplatz. Je nach Haustyp besteht zudem die Möglichkeit, einen privaten Pool oder alternativ einen Whirlpool auf der Dachterrasse zu integrieren.

•⁠ ⁠Traumhafter Meer- und Bergblick
•⁠ ⁠Über 300 Sonnentage im Jahr
•⁠ ⁠Ruhige, naturnahe Wohnlage
•⁠ ⁠Moderne Architektur mit lichtdurchfluteten Räumen
•⁠ ⁠Ideal als Hauptwohnsitz, Ferienimmobilie oder Kapitalanlage
•⁠ ⁠Verschiedene Haustypen und Grundrisse verfügbar

Daten und Fakten

  • Objekttyp: Villa
  • Nutzungsart: Wohnimmobilie
  • Baujahr:
  • Zustand: Erstbezug
  • Verfügbar ab:
  • Vermarktungsart: Kauf
  • Kaufpreis: 514.400 €
  • Wohnfläche: 60,55 m²
  • Nutzfläche: 84,1 m²
  • Zimmer insgesamt: 3
  • Schlafzimmer: 2
  • Badezimmer: 2
  • Etagen: 2
  • Stellplatzart: Freiplatz
  • Außenstellplätze: 1
  • Terrassen: 1
  • Badausstattung: Dusche
  • Küche: Einbauküche
  • Gäste-WC

Ausstattung

•⁠ ⁠2 oder 3 Schlafzimmer
•⁠ ⁠2 Badezimmer oder 2 Badezimmer plus Gäste-WC
•⁠ ⁠Offene Einbauküche inklusive Elektrogeräte
•⁠ ⁠Heller Wohn- und Essbereich
•⁠ ⁠Großzügige Terrasse
•⁠ ⁠Privater Garten
•⁠ ⁠Dachterrasse (Solarium)
•⁠ ⁠Privater Stellplatz
•⁠ ⁠Option auf privaten Pool oder Whirlpool (modellabhängig)
•⁠ ⁠Hochwertige Bauausführung
•⁠ ⁠Neubau

Energieausweis

  • Energieausweis-Gebäudeart: Wohngebäude

Willkommen in Ihrer Nachbarschaft

Die Wohnanlage befindet sich in Polop de la Marina an der nördlichen Costa Blanca – einer der beliebtesten Regionen Spaniens. Das Ortszentrum mit Restaurants, Cafés, Supermärkten, Banken, medizinischer Versorgung und weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs ist in nur etwa fünf Minuten erreichbar. Die Strände von Altea und Benidorm sowie zahlreiche Freizeit- und Sportmöglichkeiten liegen nur wenige Fahrminuten entfernt. Golfliebhaber profitieren von der Nähe zu mehreren renommierten Golfplätzen. Auch die moderne Sportstadt La Nucía mit Tennisakademie, Sportanlagen und weiteren Freizeitangeboten befindet sich in unmittelbarer Umgebung.
Der internationale Flughafen Alicante ist in rund 50 Minuten mit dem Auto erreichbar.

Sonstige Angaben

Mit der Präsentation dieses Objekts bieten wir Ihnen das vorstehend beschriebene Objekt freibleibend an und zugleich unsere Dienste als Makler. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

Die Courtage ist mit notariellem Vertragsabschluss vom Verkäufer verdient und fällig. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.

Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Objektangaben stammen vom jeweiligen Eigentümer oder von Dritten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir daher keine Haftung.

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Sämtliche Verhandlungen sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns ausdrücklich vor, Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche geltend zu machen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung oder eine anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Immobilien-Führer nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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