Moderne Neubau-Apartments in Vera Playa – 2–3 Schlafzimmer & Pool
Eine Reise durch Ihre Immobilie
Willkommen in Pueblo Barea – einer modernen Wohnanlage mit insgesamt 146 hochwertigen Apartments mit 2 oder 3 Schlafzimmern. Die Architektur verbindet modernes Design mit mediterranem Flair und legt besonderen Wert auf helle Räume, großzügige Außenbereiche und ein komfortables Wohngefühl. Alle Wohnungen verfügen über einen offenen Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche, zwei Badezimmer sowie großzügige Terrassen. Die Penthouse-Wohnungen bieten zusätzlich weitläufige private Sonnenterrassen mit herrlichem Ausblick. Die Apartments überzeugen durch funktionale und optimal durchdachte Grundrisse.
• Nur ca. 1 km vom Strand entfernt
• Moderne Neubau-Wohnanlage
• Helle und großzügige Grundrisse
• Hochwertige Gemeinschaftsanlage
• Ideal als Ferienimmobilie, Erstwohnsitz oder Kapitalanlage
• Hervorragende Verkehrsanbindung und gute Infrastruktur
Daten und Fakten
- Objekttyp: Apartment
- Nutzungsart: Wohnimmobilie
- Baujahr:
- Zustand: Erstbezug
- Verfügbar ab:
- Vermarktungsart: Kauf
- Kaufpreis: 210.000 €
- Wohnfläche: 60,55 m²
- Nutzfläche: 70,33 m²
- Zimmer insgesamt: 3
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 2
- Etagen: 3
- Stellplatzart: Tiefgarage
- Terrassen: 1
- Heizungsart: Fußbodenheizung
- Badausstattung: Dusche
- Küche: Einbauküche
Ausstattung
• 2 oder 3 Schlafzimmer
• 2 moderne Badezimmer
• Offener Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche
• Hauswirtschaftsraum
• Großzügige Terrassen
• Penthouse-Wohnungen mit privatem Solarium
• Tiefgaragenstellplatz inklusive
• Abstellraum inklusive
Gemeinschaftsanlage
Die gepflegte Wohnanlage bietet zahlreiche Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten:
• Zwei Gemeinschaftspools
• Großzügige Gartenanlagen
• Minigolf
• Outdoor-Fitnessbereich
• Boule- und Tischtennisbereich
• Kinderspielplatz
Energieausweis
- Energieausweis-Gebäudeart: Wohngebäude
Willkommen in Ihrer Nachbarschaft
Pueblo Barea befindet sich in Vera Playa an der beliebten Costa de Almería und vereint mediterranen Lebensstil mit einer hervorragenden Infrastruktur. Der feinsandige Strand ist nur ca. 1 km entfernt und bequem in wenigen Minuten erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Golfplätze befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Dank der guten Anbindung an die Autobahn AP-7 sowie der Nähe zu den Flughäfen Almería und Murcia ist die Wohnanlage sowohl als Hauptwohnsitz als auch als Ferienimmobilie oder Kapitalanlage ideal geeignet.
Sonstige Angaben
Mit der Präsentation dieses Objekts bieten wir Ihnen das vorstehend beschriebene Objekt freibleibend an und zugleich unsere Dienste als Makler. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Die Courtage ist mit notariellem Vertragsabschluss vom Verkäufer verdient und fällig. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.
Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Objektangaben stammen vom jeweiligen Eigentümer oder von Dritten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir daher keine Haftung.
Unsere veröffentlichten Angebote sowie übermittelten Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe und kommt infolge dessen ein Kauf- oder sonstiger Hauptvertrag zustande, bleibt unser Provisionsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Empfänger unberührt.
Sämtliche Verhandlungen sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns ausdrücklich vor, Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche geltend zu machen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung oder eine anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Immobilien-Führer nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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