Exklusives Apartment in den Sunrise Golf Residences – La Cala Golf, Costa del Sol
Eine Reise durch Ihre Immobilie
Moderne Neubauanlage mit 48 exklusiven Apartments mit 2 oder 3 Schlafzimmern. Die lichtdurchfluteten Wohnungen überzeugen durch offene Wohnkonzepte, großzügige Terrassen und eine hochwertige Bauweise.
Hinweis: Dieses Exposé dient als Beispielobjekt. Im Projekt stehen mehrere Apartments mit unterschiedlichen Wohnflächen, Grundrissen, Ausstattungen und Kaufpreisen zur Verfügung. Gerne informieren wir Sie über die aktuell verfügbaren Einheiten.
Daten und Fakten
- Objekttyp: Apartment
- Nutzungsart: Wohnimmobilie
- Baujahr:
- Zustand:
- Verfügbar ab:
- Vermarktungsart: Kauf
- Kaufpreis: 492.900 €
- Wohnfläche: 69,33 m²
- Nutzfläche: 101,7 m²
- Zimmer insgesamt: 3
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 2
- Etagen: 3
- Terrassen: 1
- Heizungsart: Fußbodenheizung
- Badausstattung: Dusche
- Küche: Einbauküche
Ausstattung
• 2 oder 3 Schlafzimmer
• 2 Badezimmer
• Offene Einbauküche
• Großzügige Terrassen
• Fußbodenheizung
• Klimaanlage
• Tiefgaragenstellplatz
• Abstellraum
• Gemeinschaftspool
• Spa- und Wellnessbereich
• Fitnessstudio
• Co-Working-Bereich
• Geschlossene Wohnanlage mit Sicherheitszugang
Energieausweis
- Energieausweis-Gebäudeart: Wohngebäude
Willkommen in Ihrer Nachbarschaft
Die Sunrise Golf Residences befinden sich in erster Linie des renommierten La Cala Golf Resorts an der Costa del Sol. Die ruhige Lage bietet einen traumhaften Blick auf den Golfplatz, die Berge und das Mittelmeer. Strände, Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten und das Zentrum von La Cala de Mijas sind in wenigen Minuten erreichbar. Der Flughafen Málaga liegt ca. 25 Minuten entfernt.
Sonstige Angaben
Mit der Präsentation dieses Objekts bieten wir Ihnen das vorstehend beschriebene Objekt freibleibend an und zugleich unsere Dienste als Makler. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Die Courtage ist mit notariellem Vertragsabschluss vom Verkäufer verdient und fällig. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.
Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Objektangaben stammen vom jeweiligen Eigentümer oder von Dritten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir daher keine Haftung.
Unsere veröffentlichten Angebote sowie übermittelten Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe und kommt infolge dessen ein Kauf- oder sonstiger Hauptvertrag zustande, bleibt unser Provisionsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Empfänger unberührt.
Sämtliche Verhandlungen sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns ausdrücklich vor, Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche geltend zu machen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung oder eine anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Immobilien-Führer nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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