Grundstück zum urbanisieren in Felanitx
Eine Reise durch Ihre Immobilie
Dieses Grundstück mit einer Fläche von ca 2.000 m² ist derzeit als Industriefläche klassifiziert, bietet jedoch Potenzial für eine Umwidmung zur Wohnnutzung. Es verfügt über zwei Straßenzugänge: eine Fassade von etwa 12,7 m und eine weitere von circa 33,6 m. Nach der Umwidmung könnten bis zu 25 Wohneinheiten entstehen, basierend auf der Bebaubarkeit von 24,96 Einheiten, die in der Regel aufgerundet wird. Die bebaubare Tiefe beträgt 20 m, und die maximale Gebäudehöhe liegt bei 13 m. Diese Parameter eignen sich ideal für den Bau eines Wohngebäudes mit Parkplätzen, Innenhof und Swimmingpool.
All diese Daten müssen mit einem Architekten überprüft und bestätigt werden.
Daten und Fakten
- Objekttyp: Grundstück (Wohnbebauung)
- Nutzungsart: Wohnimmobilie
- Baujahr:
- Zustand:
- Verfügbar ab:
- Vermarktungsart: Kauf
- Kaufpreis: 750.000 €
- Grundstücksfläche: 1.996 m²
Energieausweis
- Energieausweis-Gebäudeart: Wohngebäude
Willkommen in Ihrer Nachbarschaft
Felanitx – eine der charmantesten Gemeinden im Osten Mallorcas – bietet mit diesem Grundstück eine ausgezeichnete Grundlage für Ihr Bauprojekt. Die Lage überzeugt durch ihre hervorragende Infrastruktur und die unmittelbare Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Das Ärztehaus sowie weitere medizinische Versorgungseinrichtungen sind bequem zu Fuß erreichbar, was das zukünftige Wohnprojekt besonders für Familien und ältere Bewohner attraktiv macht. Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkte und lokale Geschäfte befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Umgebung und sorgen für einen komfortablen Alltag der künftigen Bewohner.
Das lebendige Ortszentrum von Felanitx mit seinen Cafés, Restaurants, Banken und öffentlichen Dienstleistungen ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Der wöchentliche Markt sowie kulturelle und soziale Einrichtungen runden das vielfältige Angebot der Stadt ab.
Dank der guten Anbindung an das mallorquinische Straßennetz sind die Strände der Ostküste, die Coves del Drac sowie die Inselhauptstadt Palma de Mallorca bequem mit dem Auto erreichbar.
Diese Lage vereint städtische Nähe mit dem typisch mallorquinischen Lebensgefühl – eine ideale Voraussetzung für ein attraktives Wohnbauprojekt mit hohem Vermarktungspotenzial.
Sonstige Angaben
Mit der Präsentation dieses Objekts bieten wir Ihnen das vorstehend beschriebene Objekt freibleibend an und zugleich unsere Dienste als Makler. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Die Courtage ist mit notariellem Vertragsabschluss vom Verkäufer verdient und fällig. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.
Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Objektangaben stammen vom jeweiligen Eigentümer oder von Dritten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir daher keine Haftung.
Unsere veröffentlichten Angebote sowie übermittelten Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe und kommt infolge dessen ein Kauf- oder sonstiger Hauptvertrag zustande, bleibt unser Provisionsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Empfänger unberührt.
Sämtliche Verhandlungen sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns ausdrücklich vor, Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche geltend zu machen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung oder eine anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Lucas Froese Real Estate.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Immobilien-Führer nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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