Schöne Gartenwohnung in Bendinat in beliebter Anlage

Bendinat - Spanien
KL-BE1074
120 m²
3.00
2.00
Kaufpreis: 780.000 €

Eine Reise durch Ihre Immobilie

Dieses wunderschöne Erdgeschoss Apartment befindet sich in einer sehr begehrten Lage von Bendinat im Südwesten von Mallorca. In der Nähe befinden sich der Golfclub von Bendinat und der Yachthafen von Puerto Portals. Kleine Bars und Geschäfte sind ebenfalls bequem mit dem Auto oder zu Fuß erreichbar. Schöne Strände sind ebenfalls in der Nähe. Die Wohnung verfügt über eine Gesamtnutzfläche von ca. 160 m², aufgeteilt in drei Schlafzimmer, zwei Badezimmer, eines davon en suite, eine Küche und ein großes Wohnzimmer. Eine große, nach Südwesten ausgerichtete Terrasse mit Gartenbereich vervollständigt diese Wohnung. Das Apartment verfügt über 3 Gemeinschaftspoolbereiche, in denen Sie sich in der Sonne entspannen können. Die Wohnung kann behindertengerecht genutzt werden mit Zugang direkt zum Parkplatz der Gemeinschaftsanlage.

Daten und Fakten

  • Objekttyp: Erdgeschosswohnung
  • Nutzungsart: Wohnimmobilie
  • Baujahr:
  • Zustand:
  • Verfügbar ab:
  • Vermarktungsart: Kauf
  • Kaufpreis: 780.000 €
  • Kaufpreis pro m²: 6.500 €
  • Wohnfläche: 120 m²
  • Nutzfläche: 160 m²
  • Zimmer insgesamt: 4
  • Schlafzimmer: 3
  • Badezimmer: 2
  • Stellplätze: 1
  • Badausstattung: Dusche, Badewanne
  • Küche: Einbauküche
  • Klimaanlage
  • Personenaufzug

Ausstattung

Gemeinschaftspool
Kamin
Parkplatz
Garten

Energieausweis

  • Energieausweis-Gebäudeart: Wohngebäude

Willkommen in Ihrer Nachbarschaft

Bendinat ist ein hügeliger Küstenabschnitt unweit von Palma und liegt in der Nähe von Puerto Portals, dem berühmten Yachthafen mit zahlreichen Shops und Restaurants. Frei von Hektik ist dieser Ort von Exklusivität der Villen und Apartmentanlagen geprägt und beherbergt den ältesten königlichen Golfplatz unweit der Strände des Südwestens Mallorcas. Bendinat ist nur wenige Autominuten von Palma entfernt und zum Flughafen sind es nur ca 15 min.

Sonstige Angaben

Mit der Präsentation dieses Objekts bieten wir Ihnen das vorstehend beschriebene Objekt freibleibend an und zugleich unsere Dienste als Makler. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

Die Courtage ist mit notariellem Vertragsabschluss vom Verkäufer verdient und fällig. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.

Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Objektangaben stammen vom jeweiligen Eigentümer oder von Dritten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir daher keine Haftung.

Unsere veröffentlichten Angebote sowie übermittelten Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe und kommt infolge dessen ein Kauf- oder sonstiger Hauptvertrag zustande, bleibt unser Provisionsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Empfänger unberührt.

Sämtliche Verhandlungen sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns ausdrücklich vor, Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche geltend zu machen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung oder eine anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Immobilien-Führer mit der Firma Krohn & Luedemann Real Estate Mallorca.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Immobilien-Führer nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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